Welche Dokumente benötigen die Beamten?
Austrian Federal Competition Authority (FCA)
- Eine kartellrechtliche Hausdurchsuchung durch die BWB erfordert einen vom Senatsvorsitzenden des österreichischen Kartellgerichts (OLG Wien) mit Beschluss erlassenen Hausdurchsuchungsbefehl. Dieser muss dem Unternehmensinhaber oder dessen Vertreter, bei juristischen Personen den zur Vertretung nach außen berufenen Personen sogleich oder innerhalb von 24 Stunden zugestellt werden. Gegen den Beschluss kann ein Rechtsmittel erhoben werden, jedoch ist dieses ohne aufschiebende Wirkung (d.h. der Rekurs kann die Durchsuchung nicht verhindern).
- Lesen Sie den Hausdurchsuchungsbefehl genau und überprüfen Sie:
- Ist unser Unternehmen der Adressat (ggf.: Welche Gesellschaften der Unternehmensgruppe sind davon erfasst)?
- Welche Beschuldigungen werden gegen unser Unternehmen vorgebracht?
- Wo dürfen die Beamten suchen?
Wie und auf welche Weise dürfen die Beamten suchen?
Austrian Federal Competition Authority (FCA)
- Innerhalb des Umfangs des Hausdurchsuchungsbefehls sind die Beamten berechtigt, Geschäftsräumlichkeiten, andere Räumlichkeiten, Grundstücke, Wohnungen und Transportmittel zu durchsuchen.
- Beachten Sie, dass Sie dazu verpflichtet sind, die Durchsuchung zu dulden. Die Hausdurchsuchung kann auch mit Unterstützung des öffentlichen Sicherheitsdienstes durchgeführt werden. Die Duldung der Hausdurchsuchung beinhaltet dabei auch, dass den Ermittlern Zugang zu versperrten Räumen / Aktenschränken und passwortgeschützten Informationen (z.B. auf Computern / Mobiltelefonen / Smartphones / USB-Sticks / in einer Cloud / etc.) gewährt wird.
- Die Hausdurchsuchung ist unter Vermeidung unnötigen Aufsehens, jeder nicht unumgänglich erforderlichen Belästigung oder Störung der Beteiligten und mit möglichster Schonung des Rufes Ihres Unternehmens von den Beamten vorzunehmen.
- Unmittelbar vor Beginn haben die Beamten Sie über die Voraussetzungen der Hausdurchsuchung, insbesondere über die Informationen, aus denen sich der Verdacht ableitet, zu befragen, außer dies würde den Ermittlungserfolg gefährden.
- Der von der Hausdurchsuchung Betroffene hat das Recht, der Durchsuchung eine Vertrauensperson seiner Wahl beizuziehen (idealerweise einen Rechtsanwalt). Widersprechen Sie dem Beginn der Hausdurchsuchung vor Eintreffen der Vertrauensperson, leisten Sie aber keinen Widerstand. Die Beamten sind nicht verpflichtet, mit der Durchsuchung bis zum Eintreffen des Rechtsanwaltes zu warten.
Was dürfen die Beamten suchen?
Austrian Federal Competition Authority (FCA)
Was ist bei einer Befragung zu beachten?
Austrian Federal Competition Authority (FCA)
Die BWB kann bei der Hausdurchsuchung auch Mitarbeiter befragen. Eine Verpflichtung zur Auskunftserteilung besteht aber nur für den Inhaber des Unternehmens und dessen Vertreter bzw. bei juristischen Personen bei den nach Gesetz oder Satzung zur Vertretung berufenen Personen (soweit die BWB sonstige Personen nicht formell als Zeugen einvernimmt). Verweisen Sie daher bei Fragen, die nicht ausschließlich die Durchführung der Hausdurchsuchung betreffen, auf die Geschäftsführung.
- Bitten Sie, nur in Anwesenheit eines Rechtsanwaltes befragt zu werden.
- Achten Sie darauf, dass alle Fragen und Antworten protokolliert werden. Unterschreiben Sie das Protokoll nur, wenn Sie sich vergewissert haben, dass es richtig und vollständig ist. Unterschreiben Sie niemals andere Dokumente, bevor Sie nicht ihren Rechtsanwalt konsultiert haben. Lassen Sie sich eine Protokollabschrift aushändigen.
- Die Beamten dürfen alle für die Durchführung der Ermittlungshandlungen erforderlichen Auskünfte verlangen, wenn diese mit dem Gegenstand und Zweck der Ermittlungen in Zusammenhang stehen.
- Beantworten Sie nur Fragen, die tatsächlich mit der Hausdurchsuchung in Verbindung stehen. Antworten Sie nur darauf, was tatsächlich gefragt wurde. Geben Sie kurze und präzise Antworten. Lassen Sie es die Beamten wissen, wenn Sie die Antwort auf eine Frage nicht wissen und stellen Sie keine Vermutungen an.